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   BVerfG, 16.06.2023 - 2 BvR 900/22   

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https://dejure.org/2023,13930
BVerfG, 16.06.2023 - 2 BvR 900/22 (https://dejure.org/2023,13930)
BVerfG, Entscheidung vom 16.06.2023 - 2 BvR 900/22 (https://dejure.org/2023,13930)
BVerfG, Entscheidung vom 16. Juni 2023 - 2 BvR 900/22 (https://dejure.org/2023,13930)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht

    Einstweilige Anordnung im Verfahren wegen Wiederaufnahme eines Strafverfahrens - Außervollzugsetzung des Haftbefehls verlängert

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 32 Abs 1 BVerfGG, § 32 Abs 6 S 2 BVerfGG
    Abändernde Wiederholung einer einstweiligen Anordnung: Außervollzugsetzung eines Haftbefehls ohne Bedingungen und Weisungen

  • Wolters Kluwer

    Außervollzugsetzung des erlassenen Haftbefehls bis zu einer Entscheidung über die Verfassungsbeschwerde, längstens für die Dauer von sechs Monaten, ohne Bedingungen und Weisungen; Wiederholung einer einstweiligen Anordnung

  • rewis.io

    Abändernde Wiederholung einer einstweiligen Anordnung: Außervollzugsetzung eines Haftbefehls ohne Bedingungen und Weisungen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BVerfGG § 32 Abs. 6 S. 2
    Außervollzugsetzung des erlassenen Haftbefehls bis zu einer Entscheidung über die Verfassungsbeschwerde, längstens für die Dauer von sechs Monaten, ohne Bedingungen und Weisungen; Wiederholung einer einstweiligen Anordnung

  • datenbank.nwb.de

    Abändernde Wiederholung einer einstweiligen Anordnung: Außervollzugsetzung eines Haftbefehls ohne Bedingungen und Weisungen

Kurzfassungen/Presse (4)

  • Bundesverfassungsgericht (Pressemitteilung)

    Einstweilige Anordnung im Verfahren wegen Wiederaufnahme eines Strafverfahrens - Außervollzugsetzung des Haftbefehls verlängert

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Wiederaufnahme nach rechtskräftigem Freispruch: das BVerfG braucht noch etwas Zeit

  • lto.de (Kurzinformation)

    Mordfall Frederike: Haftbefehl gegen Mordverdächtigen weiter ausgesetzt

  • tp-presseagentur.de (Kurzinformation)

    "Die einstweilige Anordnung war ohne Bedingungen und Weisungen zu wiederholen".

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • LG Verden, 25.02.2022 - 1 Ks 148 Js 1066/22

    Wiederaufnahme zuungunsten des Freigesprochenen wegen neuer Indizien (Fall

    Auszug aus BVerfG, 16.06.2023 - 2 BvR 900/22
    Die einstweilige Anordnung vom 14. Juli 2022, wiederholt durch Beschluss vom 20. Dezember 2022, wird mit der Maßgabe wiederholt, dass der gegen den Beschwerdeführer mit Beschluss des Landgerichts Verden vom 25. Februar 2022 - 1 Ks 148 Js 1066/22 (102/22) - erlassene Haftbefehl bis zu einer Entscheidung über die Verfassungsbeschwerde, längstens für die Dauer von sechs Monaten, ohne Bedingungen und Weisungen außer Vollzug gesetzt wird.

    Das Bundesverfassungsgericht hat durch einstweilige Anordnung vom 14. Juli 2022 den Vollzug des gegen den Beschwerdeführer erlassenen Haftbefehls des Landgerichts Verden vom 25. Februar 2022 - 1 Ks 148 Js 1066/22 (102/22) - unter der Bedingung ausgesetzt, dass der Beschwerdeführer vorhandene Ausweispapiere (Personalausweis und Reisepass) zu den Akten des Landgerichts gibt.

  • BVerfG, 06.10.2015 - 1 BvR 1571/15

    Anträge auf einstweilige Anordnung gegen das Tarifeinheitsgesetz erfolglos

    Auszug aus BVerfG, 16.06.2023 - 2 BvR 900/22
    Die Sicherungsfunktion der einstweiligen Anordnung kann es rechtfertigen, dass das Bundesverfassungsgericht ohne einen entsprechenden Antrag des Beschwerdeführers eine einstweilige Anordnung von Amts wegen erlässt (vgl. BVerfGE 140, 211 ).
  • BVerfG, 13.10.2021 - 1 BvR 1750/21

    Verwerfung eines Widerspruchs gegen eine einstweilige Anordnung im

    Auszug aus BVerfG, 16.06.2023 - 2 BvR 900/22
    Dementsprechend kann auch eine bereits erlassene einstweilige Anordnung jederzeit vom Bundesverfassungsgericht abgeändert werden, wenn dies in rechtlicher oder tatsächlicher Hinsicht geboten ist (vgl. BVerfGE 4, 110 ; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 13. Oktober 2021 - 1 BvR 1750/21 -, Rn. 7).
  • BVerfG, 18.11.1954 - 1 BvR 550/52

    Verfassungsmäßigkeit der Strafbarkeit von "Unzucht zwischen Männern"

    Auszug aus BVerfG, 16.06.2023 - 2 BvR 900/22
    Dementsprechend kann auch eine bereits erlassene einstweilige Anordnung jederzeit vom Bundesverfassungsgericht abgeändert werden, wenn dies in rechtlicher oder tatsächlicher Hinsicht geboten ist (vgl. BVerfGE 4, 110 ; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 13. Oktober 2021 - 1 BvR 1750/21 -, Rn. 7).
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